Energie gemeinschaftlich zu nutzen, geht in Österreich auf mehreren Wegen. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen den drei Arten von Energiegemeinschaften – EEG, BEG und GEA – auf der einen Seite und den beiden anderen Möglichkeiten, P2P und EVA, auf der anderen. Was die Modelle genau ausmacht, findest du hier im Überblick. Falls du zuerst wissen möchtest, was eine Energiegemeinschaft überhaupt ist, starte am besten dort.
Die fünf Modelle im Überblick
EEG – Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Eine EEG ist regional verankert und bleibt meist innerhalb einer Gemeinde oder eines Nahbereichs rund um ein Umspannwerk: Der Strom wird lokal erzeugt und auch dort genutzt. Diese räumliche Nähe spart Netzkosten und Abgaben, wodurch der Strompreis für den EEG-Anteil günstiger ausfällt als sonst üblich – ideal für den direkten Austausch im Grätzel oder in deiner Gemeinde.
Teilnehmen können Privatpersonen, Gemeinden und KMUs; für Großunternehmen und Elektrizitätsunternehmen ist die EEG nicht offen. Da der Fokus ausschließlich auf erneuerbaren Energieträgern liegt – also PV-Anlagen, Wind- und Wasserkraft –, bleibt die Gemeinschaft konsequent grün. Wie alle Energiegemeinschaften ist auch die EEG gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.
BEG – Bürgerenergiegemeinschaft
Anders als die EEG ist die BEG österreichweit organisiert und funktioniert über Netzgrenzen hinweg: Du kannst PV-, Wind- und Wasserstrom von Mitgliedern aus anderen Bundesländern beziehen. Besonders sinnvoll wird das in Kombination mit einem EEG-Beitritt, der sogenannten „Mehrfachteilnahme“ – dann lässt sich zum Beispiel PV-Strom von Mitgliedern beziehen, bei denen gerade die Sonne scheint, während bei dir zu Hause Schlechtwetter herrscht. Weil die Stromnetze dabei über das lokale Umspannwerk hinaus genutzt werden, fallen hier allerdings die vollen, üblichen Netzkosten an.
Gesetzlich ist die BEG nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt, das heißt, grundsätzlich dürften auch Erdgas-Kraftwerke mitmachen. Bei unserer 7-Energy-BEG ist das nicht der Fall: Hier bekommst du ausschließlich 100 % Ökostrom aus Österreich. Mitglied werden können Privatpersonen und Firmen; auch Elektrizitätsunternehmen und Großunternehmen dürfen teilnehmen, aber keine Kontrolle ausüben – natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen müssen immer die Mehrheit halten. Bei uns kann das ohnehin nicht passieren, denn jedes Mitglied hat unabhängig von Zählpunkten und Stromverbrauch immer nur eine Stimme. Auch die BEG ist ebenfalls nicht gewinnorientiert.
GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Die GEA ist die passende Lösung für Mehrparteienhäuser: Eine PV-Anlage am Dach versorgt die Bewohner:innen direkt im Haus. Der Strom wird dabei innerhalb der Liegenschaft geteilt, nicht über das öffentliche Netz, und kann deshalb auch nur dort verbraucht werden – anders als bei EEG und BEG, die Energie auch über Grundstücks- oder Gemeindegrenzen hinweg teilen können.
Teilnehmen können alle Parteien im Gebäude, also etwa Eigentümer:innen ebenso wie Mieter:innen. Seit dem ElWG kann eine GEA zusätzlich auch einen gemeinsamen Speicher umfassen. Auch sie ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.
P2P – Peer-to-Peer Energiehandel (möglich ab 1. Oktober 2026)
Beim P2P-Modell handelst du Strom direkt mit einer oder mehreren anderen Personen – ganz ohne eigene Rechtsform. Ab 1. Oktober 2026 kannst du selbst erzeugten Ökostrom per Vertrag direkt weitergeben, verkaufen oder verschenken; die Zahl der Teilnehmer:innen ist dabei nicht begrenzt.
Weil kein Verein und keine Gemeinschaft gegründet werden muss, läuft die Vereinbarung einfach direkt zwischen dir und deinem Gegenüber. Möglich ist das österreichweit, reduzierte Netzentgelte gibt es allerdings nur im Nahebereich. Anders als EEG, BEG und GEA ist P2P keine Gemeinschaftsform: Es gilt keine Gemeinnützigkeit, eine Gewinnabsicht ist sogar erlaubt (die Gewerbeordnung ist dabei zu beachten). Ideal ist das Modell, wenn du gezielt mit einer bestimmten Person Strom teilen möchtest, etwa mit Nachbar:innen oder Verwandten.
EVA – Eigenversorgungsanlage (möglich ab 1. Oktober 2026)
Mit der EVA nutzt du deine eigene Energie an mehreren Standorten – man spricht auch von dislozierter Eigenversorgung. Ab 1. Oktober 2026 kannst du selbst erzeugten Strom nicht nur dort verbrauchen, wo er entsteht, sondern zusätzlich an einem weiteren eigenen Standort, etwa vom Hauptwohnsitz am Zweitwohnsitz oder von einem Betriebsgebäude am anderen. Der Strom von Standort A wird dabei virtuell an Standort B verrechnet.
So bleibt dein Solarstrom dein Solarstrom, auch über Standortgrenzen hinweg – ganz ohne Umweg über eine Energiegemeinschaft. Eine eigene Rechtsform brauchst du dafür nicht, je nach Netzbereich sind sogar reduzierte Netzentgelte möglich. Wie P2P ist auch die EVA keine Gemeinschaftsform, denn du nutzt hier ausschließlich deinen eigenen Strom. Ideal ist sie für alle mit mehreren eigenen Zählpunkten, die ihren Eigenverbrauch maximieren wollen.
Gesetzlicher Rahmen & Sicherheit
Energiegemeinschaften sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verankert, um die Energiewende auch von Seiten der Bevölkerung vorantreiben zu können. Damit haben sie eine klare rechtliche Grundlage und sind ebenso Marktteilnehmer am Energiemarkt wie beispielsweise der Energieversorger EVN oder Verbund.
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das als Teil des sogenannten „Günstiger-Strom-Gesetzes“ beschlossen wurde, wird dieser Rahmen ab 1. Oktober 2026 modernisiert und erweitert. Die bewährten Modelle EEG, BEG und GEA bleiben bestehen, werden aber in das neue System der „gemeinsamen Energienutzung“ eingegliedert. Zusätzlich kommen P2P und EVA dazu. Für bestehende Energiegemeinschaften ist dabei keine Neugründung nötig – sie werden automatisch in das neue Recht übergeführt.
Ein wichtiger Unterschied vorweg: Die drei Gemeinschaftsformen EEG, BEG und GEA sind echte Energiegemeinschaften – sie sind gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihr Zweck ist es, faire Vorteile für alle Mitglieder zu schaffen. P2P und EVA sind dagegen keine Gemeinschaften, sondern rein vertragliche bzw. individuelle Modelle. Hier gilt die Gemeinnützigkeit nicht: Bei einem Peer-to-Peer-Vertrag ist sogar eine Gewinnabsicht erlaubt, und bei der Eigenversorgung nutzt du ohnehin nur deinen eigenen Strom.
Du weißt jetzt, welche Modelle es gibt? Dann geht es hier weiter zu den Voraussetzungen und zur Teilnahme.
