Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich
Bald verfügbar bei EG Austria: Eigenen PV-Strom direkt mit anderen teilen oder verkaufen. Mit P2P bestimmst du künftig selbst, wer deine Energie erhält und zu welchen Konditionen.

So funktioniert’s
Was ist Peer-to-Peer Stromhandel?
Mit Peer-to-Peer Energiehandel (P2P) kannst du selbst erzeugte Energie direkt mit anderen Personen handeln oder teilen – digital, flexibel und transparent. Dabei entscheiden Erzeuger:innen und Verbraucher:innen selbst, von wem Energie bezogen oder an wen sie verkauft wird.
Im Unterschied zu klassischen Strommodellen entsteht dadurch ein direkter Energiemarkt zwischen den Teilnehmer:innen. So kann regionale erneuerbare Energie effizient genutzt, Stromkosten reduziert und die Energiewende aktiv unterstützt werden.

Zeitplan & Verfügbarkeit (Stand: August 2026)
Ab wann ist Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich möglich?
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Peer-to-Peer-Verträge gelten ab 1. Oktober 2026. Bis dahin werden die notwendigen Marktprozesse bei Netzbetreibern und Marktteilnehmern vorbereitet. Welche Funktionen bereits zum Start vollständig umgesetzt sein werden, ist derzeit noch offen.
Nach dem derzeitigen Umsetzungskonzept soll P2P zunächst innerhalb eines Netzgebiets umgesetzt werden. Die netzgebietsübergreifende Nutzung ist in einer weiteren Phase ab 5. April 2027 vorgesehen.
P2P kommt – Zero ist schon heute da
Strom schon heute weitergeben
Du möchtest künftig Strom gezielt an andere Personen, Haushalte oder Betriebe verkaufen oder weitergeben? Darauf musst du nicht warten: Mit dem Zero-Tarif von EG Austria kannst du selbst erzeugten Strom bereits heute regional oder österreichweit verschenken.
- Zero-Tarif: Die geschenkte Energie wird über den gesamten Tag verrechnet – einfach und bereits heute verfügbar.
- P2P: Künftig kannst du Strom zusätzlich zu individuell vereinbarten Konditionen verkaufen oder weitergeben. Die Zurechnung erfolgt exakt im 15-Minuten-Takt.
Als Mitglied kannst du Zero sofort nutzen und P2P später ergänzen, sobald das Modell verfügbar ist.
Nahbereich & Ersparnisse
Vom Nachbarhaus bis zur österreichweiten Verbindung
P2P ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Region begrenzt. Befinden sich die beteiligten Zählpunkte jedoch in einem gemeinsamen Nahebereich, können reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte gelten. Die Höhe hängt künftig vom jeweiligen Zonenlevel ab.
Bald verfügbar:
Peer-to-Peer Energiehandel
Wir entwickeln neue Funktionen für den digitalen Peer-to-Peer Energiehandel in Österreich. Teile und handle erneuerbare Energie künftig direkt mit anderen Teilnehmer:innen über unser Mitgliederportal.
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Energiezuordnung & Abrechnung
Wie wird P2P-Strom abgerechnet?
Beim P2P-Vertrag werden die Bedingungen vorab zwischen den Beteiligten vereinbart. Dazu kann insbesondere gehören, welcher Strompreis gilt und welche Zählpunkte miteinander verbunden werden.
Erzeugung und Verbrauch werden über Smart Meter im 15-Minuten-Takt erfasst und miteinander abgeglichen. Nur die tatsächlich zugeteilte Energiemenge wird über den P2P-Vertrag verrechnet.
1.
Vereinbarung
Erzeuger:innen und Verbraucher:innen legen vertraglich fest, wer Energie erhält, welcher Preis gilt und welche Zählpunkte teilnehmen.
2.
Erfassung
Erzeugung und Verbrauch werden über die Smart Meter im 15-Minuten-Takt gemessen.
3.
Zurechnung
Die verfügbare Energie wird den vereinbarten Verbrauchszählpunkten zugerechnet. Die tatsächliche Menge ist durch den Verbrauch, den Teilnahmefaktor und die im selben Zeitraum verfügbare Erzeugung begrenzt.
4.
Abrechnung
Die tatsächlich zugeteilte Energiemenge wird zu den vereinbarten Konditionen abgerechnet. Den zusätzlichen Reststrom liefert weiterhin der bestehende Stromanbieter.
Häufige Fragen
Hier findest du schnelle Antworten – kurz und verständlich.
Was ist Peer-to-Peer Stromhandel?
Beim Peer-to-Peer Stromhandel können Erzeuger:innen erneuerbaren Strom direkt mit anderen Verbraucher:innen teilen oder verkaufen. Die Beteiligten regeln Preis, Zählpunkte und weitere Bedingungen über einen Vertrag. Eine eigene juristische Person ist dafür nicht erforderlich.
Kann ich meinen PV-Strom an meinen Nachbarn verkaufen?
Ja. Genau dafür ist P2P grundsätzlich vorgesehen. Überschüssiger Strom einer PV-Anlage kann künftig vertraglich einem anderen Verbrauchszählpunkt – etwa einem Nachbarhaushalt – zugeordnet und verkauft werden.
Kann ich Strom auch an Familienmitglieder verkaufen oder verschenken?
Ja. P2P kann auch zwischen Familienmitgliedern genutzt werden. Der Strom kann laut ElWG sowohl verkauft als auch verschenkt werden.
Ist P2P nur zwischen zwei Personen möglich?
Nein. Es können ein oder mehrere Erzeuger:innen mit einem oder mehreren Verbraucher:innen Energie teilen. P2P ist daher nicht auf eine klassische 1:1-Beziehung beschränkt.
Brauche ich für P2P eine Energiegemeinschaft oder einen Verein?
Nein. Anders als bei EEG und BEG basiert P2P auf einem Vertrag zwischen den Beteiligten. Eine eigene juristische Person ist nicht erforderlich.
Wie wird der Preis für P2P-Strom festgelegt?
Die Bedingungen werden zwischen den Vertragspartner:innen vereinbart. Strom kann verkauft oder verschenkt werden. Bei P2P ist grundsätzlich auch eine Gewinnerzielungsabsicht möglich, wobei mögliche gewerberechtliche Bestimmungen zu beachten sind.
Wie wird P2P-Strom gemessen und abgerechnet?
Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch im 15-Minuten-Takt. Die zeitgleich verfügbare Energie wird den vereinbarten Verbrauchszählpunkten zugerechnet und anschließend entsprechend den vertraglich festgelegten Konditionen abgerechnet.
Muss ich für P2P meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt bestehen. Dein Anbieter liefert weiterhin jenen Strom, der nicht durch den P2P-Vertrag gedeckt wird.
Ab wann ist P2P in Österreich verfügbar?
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten ab 1. Oktober 2026. Welche Marktprozesse zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig umgesetzt sein werden, ist derzeit noch offen.
Was ist der Unterschied zwischen P2P und einer Energiegemeinschaft?
Bei P2P basiert die gemeinsame Energienutzung auf direkten vertraglichen Vereinbarungen. EEG und BEG benötigen hingegen eine eigene juristische Person und organisieren die Energienutzung innerhalb einer Gemeinschaft.

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