Künftig zählt nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die höchste Leistung
Die österreichischen Netzgebühren sollen ab 2027 schrittweise neu gestaltet werden. Bisher hängt das Netznutzungsentgelt bei Haushalten vor allem davon ab, wie viele Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Künftig soll zusätzlich zählen, wie viel Leistung gleichzeitig benötigt wird.
Entscheidend ist grundsätzlich der höchste durchschnittliche Netzbezug innerhalb einer Viertelstunde im jeweiligen Monat. Kurze Einschaltspitzen von wenigen Sekunden sind daher nicht ausschlaggebend.
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Das bedeutet: Es macht künftig einen Unterschied, ob große Verbraucher zeitlich gut verteilt werden oder ob Elektroauto, Wärmepumpe, Herd und weitere Geräte gleichzeitig laufen.
Was ändert sich?
Die neue Systematik ist keine einfache Zusatzgebühr. Die bisherige Pauschale und das Messentgelt sollen entfallen und teilweise über den neuen Leistungspreis abgebildet werden. Dadurch verändert sich vor allem, wie die Netzkosten auf einzelne Zählpunkte verteilt werden.
Ein Beispiel: Wird ein Elektroauto mit 11 kW geladen und läuft gleichzeitig noch rund 1 kW Haushaltsverbrauch, entsteht über eine Viertelstunde ein durchschnittlicher Netzbezug von 12 kW. Dieser Wert kann dann die Grundlage für den Leistungspreis dieses Monats bilden. Wird an den übrigen Tagen langsamer geladen, ändert das die bereits erreichte Monatsspitze nicht mehr.

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Zum Start 2027 hat die E-Control eine mögliche Aufteilung von etwa 70 Prozent Arbeitspreis und 30 Prozent Leistungspreis dargestellt. In der späteren Endstufe sollen beide Teile ungefähr gleich stark gewichtet werden.
Die konkreten Tarife stehen noch nicht fest und werden sich je nach Netzbereich unterscheiden.
Ein Haushalt, zwei Leistungsspitzen
Das vereinfachte Beispiel zeigt einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. In beiden Fällen wird gleich viel Strom verbraucht, aber zu unterschiedlichen Zeiten. Die angegebene Spitze tritt vereinfacht in jedem Monat auf. Für die Startphase 2027 rechnen wir mit 19 Euro je kW und Jahr und einem Arbeitspreis von 7,36 Cent je kWh. Für die geplante Endstufe verwenden wir die von der E-Control dargestellten Beispielwerte.
Gesteuert: Das Elektroauto wird mittags geladen, wenn viel Sonnenstrom verfügbar ist. Die Ladeleistung ist begrenzt, und Herd, Wärmepumpe sowie andere größere Geräte laufen möglichst nicht gleichzeitig. Die angenommene Monatsspitze beträgt 4 kW.
Ohne Abstimmung: Das Elektroauto lädt mit hoher Leistung, während gleichzeitig Wärmepumpe, Herd und weitere Geräte Strom beziehen. Dadurch steigt die Monatsspitze auf 12 kW.

In der Startphase ergeben sich damit jährliche Netznutzungskosten von rund 334 Euro bei 4 kW und rund 486 Euro bei 12 kW. In der geplanten Endstufe wären es rund 294 beziehungsweise 632 Euro. Nach der bisherigen Berechnung sind es in diesem Beispiel rund 340 Euro. Der Unterschied entsteht allein durch die höhere Leistungsspitze, nicht durch einen höheren Jahresverbrauch.
Die Beträge sind ein Rechenbeispiel ohne Netzverlustentgelt, Abgaben und Umsatzsteuer. Da die Tarife für 2027 noch nicht beschlossen sind, zeigen sie nur die mögliche Wirkung des neuen Systems.
Was Haushalte tun können
Große Verbraucher sollten möglichst nicht gleichzeitig laufen. Beim Elektroauto kann es helfen, die Ladeleistung zu begrenzen und das Laden in Zeiten mit hohem PV-Strom zu verschieben. Auch Wärmepumpe, Warmwasserbereitung, Batteriespeicher und Haushaltsgeräte können zeitlich abgestimmt werden.
Wir empfehlen außerdem, soweit möglich auf eine monatliche Abrechnung anhand der tatsächlich gemessenen Werte umzustellen. Sie senkt die Netzgebühren zwar nicht direkt, macht Kostensteigerungen aber früher sichtbar. So kann man rascher erkennen, ob hohe Leistungsspitzen auftreten, und das Verbrauchsverhalten anpassen.
Im Mitgliederportal werden wir dafür eine Leistungsspitzenanalyse bereitstellen. Sie soll zeigen, wann die höchsten Viertelstundenwerte entstehen und wie stark sie die Netzkosten beeinflussen. Damit können Mitglieder Spitzen erkennen und besser einschätzen, welche Lade- oder Nutzungszeiten sie verursacht haben.
Was bedeutet das für Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften profitieren weiterhin von reduzierten arbeitsbezogenen Netzentgelten. Offen ist jedoch, ob der innerhalb einer lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft zeitgleich bezogene Strom künftig auch den neuen Leistungspreis reduziert.Im aktuellen Entwurf ist diese Leistungssaldierung für klassische lokale und regionale Energiegemeinschaften nicht enthalten. Die Arbeitsplattform Energiegemeinschaften fordert deshalb, zeitgleich regional erzeugten und verbrauchten Strom auch beim Leistungspreis zu berücksichtigen.
Unser Fazit
Mit der Reform wird nicht nur wichtig, wie viel Strom ein Haushalt verbraucht, sondern auch, wann er ihn aus dem Netz bezieht. Wer Elektroauto, Wärmepumpe und andere große Verbraucher koordiniert, kann Leistungsspitzen und damit mögliche Mehrkosten vermeiden. Für Energiegemeinschaften bleibt entscheidend, ob ihr Beitrag zur Entlastung des Netzes künftig auch beim Leistungspreis anerkannt wird.
Stand 20. September 2026: Die dargestellten Änderungen basieren auf dem aktuellen Begutachtungsentwurf und auf Berechnungen der E-Control. Die endgültige Grundsatzverordnung und die konkreten Tarife für 2027 stehen noch nicht fest.