Liebe:r Energiepionier:in,

nach monatelangen Verhandlungen ist es geschafft: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – auch als "Günstiger-Strom-Gesetz" bekannt – wurde im Nationalrat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen. Ich möchte ganz ehrlich sein: Ich bin erleichtert. Und ja, auch ein bisschen stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben.

Denn dieses Gesetz ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis beharrlicher Arbeit – auch unserer. Als EG Austria haben wir im Rahmen der Gesetzesbegutachtung eine umfassende Stellungnahme eingebracht. Dass so viele von euch diese Position mitgetragen haben, hat unserer Stimme zusätzliches Gewicht gegeben. Und es hat gewirkt: Viele unserer Argumente wurden in den Verhandlungen tatsächlich aufgegriffen.

Das zeigt mir: Gemeinsames Engagement macht einen Unterschied. Nicht nur in der Theorie, sondern ganz konkret.

Ist das Gesetz perfekt? Nein. Aber es ist ein guter und wichtiger Kompromiss. Für Energiegemeinschaften bedeutet das ElWG vor allem eines: mehr Klarheit und Planbarkeit. Endlich wissen wir, worauf wir bauen können – und es eröffnen sich neue Möglichkeiten.

In diesem Sondernewsletter erklären wir, was auch in Hinblick auf unsere Positionen konkret beschlossen wurde und welche neuen Chancen sich durch das ElWG für dich als Mitglied und für unsere Energiegemeinschaften ergeben.

Sonnige Grüße, 

Thomas

Ein Hinweis noch: Dieser Newsletter basiert auf der beschlossenen politischen Einigung und der Regierungsvorlage. Die Debatte im Nationalrat vom 11. Dezember 2025 kann in der Mediathek des Parlaments nachgeschaut werden – für alle, die sich die Positionen der verschiedenen Fraktionen im Original anhören möchten. Die im Nationalrat beschlossene finale Fassung wurde heute veröffentlicht.

Aktuelle Beschlüsse & unsere Positionen

Netznutzungsentgelte für Einspeisende

Unsere Forderung:

Keine laufenden Netznutzungsentgelte auf Einspeisung und keine zusätzliche finanzielle Belastung für dezentrale Erzeugende, insbesondere für kleine und mittlere Anlagen.

Beschlossen wurde:

  • Einführung eines fixen Infrastrukturbeitrags von 0,05 ct/kWh ab 1.1.2027
  • Keine variablen oder jährlich wechselnden Gebühren
  • PV-Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung sind vollständig ausgenommen

Unsere Einordnung:

Statt laufender, variabler Gebühren wurde ein fixer und kalkulierbarer Infrastrukturbeitrag von 0,05 ct/kWh für Anlagen über 20 kW netzwirksamer Leistung eingeführt – ein spürbarer Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Ansatz, in dem die E-Control die Einspeisenetzgebühren festlegen hätte können. Zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Anlagen werden damit vermieden, wenn auch größere Anlagenbetreibende nun belastet werden. Insgesamt ergibt sich ein akzeptabler Kompromiss.

Gemeinschaftliche Speicher & Sektorkopplung

Unsere Forderung:

Wir haben gefordert, gemeinschaftlich genutzte Speicher in Energiegemeinschaften rechtlich klarzustellen und mit individuellen Speicherlösungen gleichzustellen. Zentrale Punkte waren klare Regeln zum netz- bzw. systemdienlichen Betrieb, Rechtssicherheit für Investitionen und die gezielte Ermöglichung von Speicherbetrieb innerhalb von Energiegemeinschaften.

Beschlossen wurde:

Speicher können bei systemdienlichem Betrieb für 20 Jahre von Netzgebühren befreit werden. 

Laut der Bundesregierung sollen auch Gemeinschaftsspeicher ermöglicht werden, wobei wir bei einer ersten Prüfung des Gesetzestextes da noch einige Fragen haben.

Unsere Einordnung:

Speicher sind ein zentraler Baustein eines erneuerbaren Energiesystems: Sie ermöglichen Netzentlastung, die effiziente Integration von Photovoltaik und Wind sowie stabile gemeinschaftliche Energielösungen. Hier müssen wir noch die genauen Formulierungen im Gesetz analysieren, da wir uns natürlich sehr über eine einfache Einbindung von Gemeinschaftsspeichern freuen würden. 

Windenergie, 6-MW-Grenze & Teilnahmefaktor

Unsere Forderung:
Leistungsgrenzen müssen so gestaltet sein, dass moderne Windkraft- und größere Erzeugungsanlagen in Energiegemeinschaften realistisch und möglich bleiben. Wir haben darauf hingewiesen, dass starre Obergrenzen für die Praxis problematisch sind und flexible Modelle vorgeschlagen, die sich an der tatsächlichen Nutzung innerhalb der Gemeinschaft orientieren.

Beschlossen wurde:

  • Die 6-MW-Obergrenze gilt nur für den Anteil, der in der Energiegemeinschaft genutzt wird
  • Größere Anlagen bleiben möglich, der Rest wird über eine Bilanzgruppe vermarktet
  • Der Teilnahmefaktor steuert, welcher Anteil der Energie der Gemeinschaft zugeordnet wird.

Unsere Einordnung:

Die 6 MW sind keine harte Anlagenobergrenze. Auch wenn wir uns grundsätzlich keine Obergrenze gewünscht hätten, ist diese Festlegung ein gangbarer Kompromiss und gibt Klarheit und Planungssicherheit. Wind- und größere PV-Projekte bleiben damit umsetzbar, was beispielsweise für Gemeinden eine wichtige Klarstellung ist.

Teilnahme von Großunternehmen an BEGs

Unsere Forderung:

Großunternehmen sollen weiterhin an Bürgerenergiegemeinschaften teilnehmen können, allerdings ohne Kontrollmöglichkeiten oder -funktionen zu erhalten. Gleichzeitig braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen, damit bestehende Modelle nicht gefährdet werden.

Beschlossen wurde:

  • Großunternehmen mit bis zu 6 MW Anlagenleistung dürfen weiterhin an BEGs teilnehmen,
  • Sie dürfen keine Kontrollfunktion ausüben
  • Mit dem neuen ElWG können Großunternehmen nun auch an EEGs teilnehmen.

Unsere Einordnung:

Ein klar positives Ergebnis: Die Teilnahme von Großunternehmen bleibt möglich, ohne dass Bürgerenergiegemeinschaften ihre demokratische Struktur verlieren. Gleichzeitig schafft die Öffnung für EEGs zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten und stärkt die Einbindung von Wirtschaft und Industrie in die Energiewende.

Weitere wichtige Änderungen

Streichung der Betriebs- und Verfügungsgewalt (Forderung von uns)

Mit dem ElWG wurde nun eine rechtliche Unsicherheit beseitigt, wonach Anlagen oder Erzeugung vollständig im Eigentum bzw. unter der Verfügungsgewalt der Energiegemeinschaft stehen müssten. Dadurch werden nun auch bestehende Kooperations- und Contracting-Modelle rechtlich abgesichert.

Diskriminierungsverbot bei Energiegemeinschaftsteilnahme (Forderung von uns)

Die Teilnahme an Energiegemeinschaften darf künftig nicht diskriminierend eingeschränkt werden. Das stärkt faire Zugangsbedingungen und schafft Rechtssicherheit für unsere Mitglieder.

Spannender Ausblick für Energiegemeinschaften

P2P Handel

Peer-to-Peer-Handel wird über das öffentliche Stromnetz möglich. Damit lassen sich künftig auch Energielösungen ohne Vereinsgründung flexibel umsetzen. Die Vorteile und Nachteile werden wir in Zukunft noch näher erläutern, wobei mit der technischen Umsetzung frühestens im April 2027 gerechnet werden sollte.

Mehrfach tägliche Teilnahmefaktoränderungen bei Mehrfachteilnahme

Ab spätestens 1. April 2028 sollen Teilnahmefaktoren in Energiegemeinschaften mehrmals täglich an die aktuelle Erzeugungs- und Verbrauchslage angepasst werden können. Angesichts der heutigen Herausforderungen bei der Teilnahmefaktoreinstellung wird das hoffentlich gut von den Netzbetreibern vorbereitet.

Wichtige sonstige Verbesserungen

Spitzenkappung

Die neue Regelung zur Spitzenkappung ermöglicht Netzbetreibern, die netzwirksame Leistung auf 85% der Maximalkapazität von Windkraftanlagen (max. 1% der Jahresmenge) und 70% der Modulspitzenleistung bei ansteuerbaren PV-Anlagen zu begrenzen. Anlagen bis 7kW netzwirksame Leistung und diejenigen, die für die Kosten eines unbeschränkten Netzanschlusses aufgekommen sind, sind davon nicht betroffen.

Direktleitungen

Die Regelungen für Direktleitungen werden vereinfacht: Ein Anschluss an das öffentliche Netz schließt eine Direktleitung nicht mehr automatisch aus.

Sozialtarif

Rund 280.000 Menschen profitieren künftig von einem Stromtarif von 6 ct/kWh.

Österreichweite Verteilernetzplanung

Vermeidung von Doppelgleisigkeiten beim Netzausbau und effizientere Nutzung der verfügbaren Ressourcen.

Angekündigter Fördertopf aus Regulierungskonten - 450 Mio. Euro

Damit will man eine Dämpfung der Netztarife um jährlich 3% zwischen 2027 und 2029 sowie 30% weniger Netzanschlusskosten für systemdienliche Standorte finanzieren.


Gemeinsam mit euch treiben wir die Energiewende voran – Schritt für Schritt. Das neue Gesetz stärkt uns darin,  noch wirkungsvoller zu arbeiten und Energiegemeinschaften weiter wachsen zu lassen. 
Danke für euren Einsatz, eure Rückmeldungen und eure Beiträge in unserer Foren-Community sowie für den Austausch mit Interessent:innen und Multiplikator:innen. Wir bleiben mit voller Energie dran!

Thomas, Stefan, Bernd, Peter und das EG Austria Team